„Geld unterliegt im Laufe unseres Lebens der Inflation,
der Wert der Zeit dagegen steigt. Wer rechtzeitig umwechselt, gewinnt.“
(Christian Schütze, Teurer Rohstoff Zeit)
Kleines Public Viewing in den Eckkneipen – statt abends zur Fußballzeit nun am Vormittag um 10.00 Uhr: Live-Übertragung vom Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe. Das Nichtraucherschutzgesetz, wie es offiziell heißt, steht vor den Schranken des höchsten deutschen Gerichts. 33,9 Prozent der Deutschen sind Raucher, und sie (vielleicht nicht alle) möchten dies auch in ihrer Stammkneipe tun dürfen. Das Verfahren am Verfassungsgericht wurde von Wirten angestrengt, dient also in erster Linie deren wirtschaftlichen Interessen. Warum auch nicht? Das Urteil bestätigt vor allem den Gleichbehandlungsgrundsatz, damit auch kleine Kneipiers mit nur einem Raum nicht benachteiligt werden gegenüber jenen, deren überwiegende Gäste beim Speisen nicht vom Rauch der Anderen gestört werden wollen und jenen Groß-Wirten, die jetzt schon zu den Ausnahmefällen der verschiedenen Ländergesetze zählen.
Die Interessen der Gäste scheinen mir aber vorrangig zu sein. Sowohl diejenigen, die ungestört essen und trinken wollen, als auch jene, für die es ein gutes Stück Lebensqualität bedeutet, nach Feierabend zum Pils oder Hellen zu rauchen. Bei soviel propagierter Toleranz in unserer Gesellschaft gegenüber allen möglichen Minderheiten müsste es doch auch zu einer toleranten Lösung gegenüber den Rauchern reichen. Auch die Wirte von Einraumgaststätten müssen sich in Zukunft zu einer Entscheidung durchringen: Wollen sie eine Raucher- oder Nichtrauchergaststätte sein? Mir sagte vor kurzem einer meiner Lieblingswirte: „Mir ist es lieber, wenn das von oben bestimmt wird, dann bin ich aus dem Schneider!“. Dieses Durchlavieren wird wohl nicht mehr möglich sein.
In Bayern wird sich das vom CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid in seltener Einmütigkeit mit dem Wirte-Präsidenten Gallus durchgeboxte Gesetz nicht halten lassen. Angesichts der andauernden Diskussion schon im Zusammenhang mit der Kommunalwahl werden die Abgeordneten der Regierungspartei, die ja ihre Klientel vor allem in der Fläche hat, wo die Lufthoheit über den Stammtischen vom blauen Dunst durchzogen war, meiner Einschätzung nach für eine liberalere Fassung des Gesetzes noch vor der Landtagswahl votieren. Kein noch so in der Wolle schwarz gefärbter Bayer mag die Schmach auf sich sitzen lassen, dass ausgerechnet im liberalkonservativen Freistaat das strengste Nichtraucherschutzgesetz gelten sollte.
Übrigens: Auch der neue Vorsitzende der bayerischen Bischofskonferenz, der noch dazu aus Westfalen stammende Münchner Erzbischof Reinhard Marx, hat gegen alle political correctness keine Scheu, sich in der medialen Öffentlichkeit eine Zigarre anzuzünden! Von einem beispielgebenden Kirchenmann nehme ich schlicht an, dass er in wohlverstandener Toleranz auch die Nichtraucher in seinen bischöflichen Segen miteinschließt. Das walte Gott!